Intensivpädagogische Förderung
Schüler:innen mit einem über das übliche Maß hinausgehenden sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erhalten an unserer Schule eine intensivpädagogische Förderung nach AO-SF §15. Sowohl die Indikatoren als auch die daraus resultierenden Förderansätze sind in unserem Förderkonzept für die intensivpädagogische Förderung verankert und werden je nach den Bedürfnissen der Schüler:innen angepasst.
Wir haben uns als Ziel gesetzt, allen Schüler:innen ein bestmögliches Maß an individueller Förderung anzubieten. Alle intensivpädagogischen Fördermaßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Sicherstellung von Unterricht das Recht auf Bildung und Erziehung bei Schüler:innen zu gewährleisten. Darüberhinaus wird eine Reintegration in den regulären Schulunterricht der Heimatschulen sowie der Aufbau eines Schulsettings, das von den Schüler:innen zu einem positiven Erleben von Schule führt, angestrebt. Individuelle Ziele sind im Anhang 10.4 zu entnehmen.
Entsprechend dieser Verordnung weist eine Schülerin oder ein Schüler einen Bedarf an intensivpädagogischer Förderung auf, wenn der Bedarf hinsichtlich seines zeitlichen Umfangs, seiner Intensität und seiner situationsspezifischen Besonderheiten über das übliche sonderpädagogische Maß an Unterstützung hinausgeht. Dies führt zu einem Mehrbedarf an personellen, materiellen sowie räumlichen Ressourcen. Diese Ressourcen werden dazu eingesetzt Störungen zu vermeiden und den alltäglichen Unterricht anzubahnen.
Nach Feststellung des Bedarfs an intensivpädagogischer Förderung durch die Lehrkräfte wird für die Zeit des Aufenthaltes und der Beschulung in der LWL Schule in der Haard der Antrag mit dem zugehörigem Gutachten bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) gestellt.